Erlangen Tennenlohe

Erlangen Tennenlohe - Wetterkreuz 17

Physiotherapie in Tennenlohe


Physiotherapie, Osteopathie und Hausbesuche. Unser Team bietet mit erfahrenen Therapeuten:innen für jede Therapie die optimale Behandlung.

Langjähriges Wissen und fachspezifische Qualifikationen zeichnen unsere Therapeuten:innen aus. Fortbildung ist für uns selbstverständlich. Damit bleibt unser Team auf dem neuesten Stand und bildet sich weiter.

Die Tennenloher-Praxis wurde als erste health-concept Praxis im Jahr 2000 eröffnet.

Wir bieten eine umfassende physiotherapeutische Versorgung. Wir behandeln Sie gerne auch bei einem Hausbesuch in der Umgebung.

Rufen Sie uns an

Hausbesuche Physiotherapie

Sie können nicht zu uns in die Praxis kommen? Lassen Sie sich von Ihrem Arzt ein Rezept zur Physiotherapie mit Hausbesuch ausstellen. Unsere Therapeutinnen kommen gerne zu Ihnen und behandeln Sie zu Hause. Rufen Sie uns an und fragen nach Terminen.

  • Ersttermin - was soll ich mitbringen?

    Idealerweise bringen Sie sportliche und bequeme Kleidung mit. An die  Verordnung Ihres Artzes (Rezept) für physiotherapeutische Behandlungen sollten Sie ebenso denken wie an eventuelle Therapie- und Operationsberichte sowie vorhandene Röntgenaufnahmen.


    Aus hygienischen Gründen bitten wir Sie, ein größeres Handtuch oder Laken für die Behandlungsbank mitzubringen. 

  • Terminabsagen - Was muss ich beachten?

    Jede kurzfristige Absage ist ein finanzieller Verlust für die Praxis. Wir bitten Sie deshalb, nur in dringenden Fällen einen Termin abzusagen, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Behandlung. Bitte sprechen Sie Ihre Absage auf unseren Anrufbeantworter. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen einen nicht rechtzeitig abgesagten Termin in der Höhe des jeweiligen Behandlungswertes in Rechnung stellen werden.

  • Unser Team

    Ute Stöhr - Teamleitung

    Physiotherapeutin, Heilpraktikerin 


    Manuelle Lymphdrainage, osteopathische Techniken, Triggerpunkt, Kinesiotape


    Verena Dorsch
    Physiotherapie, Lymphdrainage


    Arianne Glauche

    Physiotherapie, Bobath Therapie, Hausbesuche


    Tanja Krejsa

    Physiotherapie, Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage, Triggerpunkttherapie, Kiefergelenksbehandlung bei CMD


    Oktavia Laschkewitz

    Physiotherapie, Manuelle Lymphdrainage


    Anja Lucinski

    Physiotherapie, Manuelle Lymphdrainage, 

    Manuelle Therapie, 

    Manuelle Therapie nach McKenzie


  • Rezeptgebühren - Was fällt an?

    Anfallende Rezeptgebühren bitten wir bis spätestens zur dritten Behandlung zu begleichen, damit wir diese rechtzeitig an die Krankenkasse weiterleiten können.


    Sollten Sie eine Zuzahlungsbefreiung haben, so legen Sie uns diese bitte vor.

  • Fristen für Kassenrezepte

    Bitte achten Sie darauf, dass die Verordnung nicht älter als 28 Tage sein darf. Bei dringendem Behandlungsbedarf darf die Verordnung nicht älter als 14 Tage sein. Andernfalls benötigen Sie ein neues Rezept. Verlängerungen sind nicht mehr möglich.


    Warten Sie nicht zu lange, rufen Sie gleich an, um Termine zu vereinbaren. Schon ab einem Tag über der Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit.

  • Infos für Privatversicherte

    Ein hoher Therapiestandard, durch sich regelmäßig weiterbildende Therapeuten und überdurchschnittliche Behandlungszeiten sind die Basis unserer Honorarberechnung.


    Da es im Heilmittelbereich keine allgemein verbindliche Gebührenordnung, wie z.B. bei den Ärzten gibt, schließen wir mit Ihnen eine Honorarvereinbarung ab. Die Höhe des Honorars richtet sich nach den Preisen der Ersatzkassen (VdAK) und beträgt den 1,6 - 2,3fachen Satz. Somit liegen unsere Preise an der unteren Grenze der ortsüblichen Honorare für Heilmittel.


    Bitte nutzen Sie vor Behandlungsbeginn die Möglichkeit, sich bei Ihrer PKV zu erkundigen, in welchem Umfang Ihre Heilmittelleistungen übernommen werden. Dies ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Es ist durchaus möglich, dass die Kosten nicht in vollem Umfang erstattet werden.


    Auch für beihilfeberechtigte Patienten ergibt sich eine geringe Zuzahlung.


  • Kann ich mich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen?

    • Damit Sie als Patient nicht übermäßig belastet werden, gibt es Höchst- bzw. Belastungsgrenzen, bis zu denen Sie Zuzahlungen leisten müssen.
    • Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent der Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1 Prozent.
    • Grundlage ist die Summe Ihrer gesetzlichen Zuzahlungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
    • Sammeln Sie und alle Angehörigen, deren Zuzahlungen berücksichtigt werden, alle Belege über geleistete 
    • Wenn die Zuzahlungen die persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, stellen Sie bei der Krankenkasse zusammen mit den Einkommensnachweisen einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung für das laufende Jahr. Die Krankenkasse stellt nach Prüfung eine Bescheinigung aus.

    Genaue Informationen finden Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale oder auf Nachfrage bei Ihrer Krankenkasse.

health-concept in Tennenlohe Erlangen
Wetterkreuz 17
Erlangen

 

Telefon: 09131 - 615 615

E-Mail: tennenlohe@health-concept.de

Bitte teilen Sie uns Terminabsagen und Anfragen per Telefon mit!

(gerne auch auf Anrufbeantworter sprechen)



Montag - Donnerstag       08:00 - 19.00

Freitag                                08:00 - 14:00

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